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Coronavirus


Maskenpflicht auf dem Wochenmarkt
Der Schopfheimer Wochenmarkt ist eine wichtige Bezugsquelle für frische und regionale Lebensmittel – aber auch ein beliebter Treffpunkt für eine Unterhaltung oder Imbiss. Auch wenn sich viele der Besucher und Marktbeschicker an die Empfehlungen und Regelungen der bisherigen Auflagen halten, wird die Stadtverwaltung ab Samstag, 16. Mai eine Maskenpflicht einführen. Es zeigt sich vor allem, dass der Mindestabstand von 1,5m nicht immer eingehalten werden kann, informiert Bürgermeister Dirk Harscher.

In Schopfheim gibt es seit über einer Woche keine neue gemeldeten COVID-19 Fälle. „Dieser positive Trend dürfen wir uns nicht leichtfertig kaputtmachen“, erklärt Harscher mit Hinblick auf die Maskenpflicht für den Wochenmarkt.

Die Zahl der bestätigten Infektionen ist im gesamten Landkreis auf insgesamt 661 Fälle gestiegen (Stand 12. Mai, 15:30 Uhr). Die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) liegt damit jetzt bei 3,5. Im Krankenhaus werden derzeit weiterhin zehn COVID-19-Patienten behandelt, von denen noch zwei beatmet werden müssen. Insgesamt wurden dem Gesundheitsamt bis zum 12. Mai 5279 negative Abstrichergebnisse gemeldet.

Freiluftsportanlagen
Seit dem 11. Mai sind die Freiluftsportanlagen unter strengen Auflagen wieder geöffnet. Dies betrifft in Schopfheim u.a. die Fußballplätze, Motocross-Strecke, Golfplatz, Boule-Platz und Tennisplätze. Die Vereine wurden von der Stadtverwaltung über die Regelungen (Hygienemaßnahmen, max. Personenanzahl, kein duschen und umziehen etc.) informiert.

Freizeiteinrichtungen
Die Freizeiteinrichtungen wie z.B. der Skaterplatz und die Barockschanze in Gersbach werden ab 18. Mai wieder geöffnet. Bei der Barockschanze sind Gruppenführungen nicht zulässig, und es dürfen sich max. 15 Personen in der Schanze aufhalten. Hinweisschilder mit den entsprechenden Regelungen werden an den Freizeiteinrichtungen aufgestellt.

Die Sporthallen und Bolzplätze in Schopfheim und den Ortsteilen bleiben weiterhin geschlossen.

Gaststätten
Die Speisewirtschaften dürfen ab 18. Mai unter Auflagen im Innen- und Außenbereich wieder öffnen. Nicht geöffnet werden dürfen Cafés, Kneipen und Bars.

Schwimmbad
Ob das beliebte Schopfheimer Freizeitbad noch in diesem Sommer öffnet, ist noch völlig unklar. Wenn es nach Schopfheims Stadtoberhaupt geht, dann ja. „Wir warten nur auf die Information des Sozialministeriums, wann und unter welchen Bedingungen wir das Schwimmbad öffnen können“. Mit dem Betreiber steht die Stadt im engen Kontakt, informiert Harscher und erklärt, dass es ungefähr 2 – 3 Wochen Vorlaufzeit benötigt, das Schwimmbad für die Öffnung vorzubereiten.