Aktuell

Verlängerung der Allgemeinverfügung zur erweiterten Maskenpflicht bis 19. April


Neu: Ausschließlich medizinische Masken

Wegen der weiter hohen Infektionszahlen verlängert das Landratsamt
erneut die gegenüber der Corona-Verordnung des Landes erweiterte Maskenpflicht im

Neu ist die Verpflichtung, eine medizinischen Maske zu tragen, also eine
OP-Maske oder ein Atemschutz des Standards FFP2, KN95 oder N95.

Die Allgemeinverfügung zur erweiterten Maskenpflicht gilt zunächst bis einschließlich 19. April.
Die erweiterte Maskenpflicht gilt für Personen ab sechs Jahren weiterhin in diesen Bereichen:

  • a) auf allen Märkten, Messen und Ausstellungen und in deren Umfeld bis zu 50 Metern
  • b) an Außenverkaufsständen und in deren Wartebereichen sowie im Bereich des Außer-Haus-Verkaufs von Gaststätten
  • c) bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum
  • d) in für die Allgemeinheit zugänglichen Parkhäusern
  • e) auf für die Allgemeinheit zugänglichen Parkflächen mit mindestens zwei Stellplätzen
  • f) auf Bahnhöfen im gesamten Bahnhofsbereich inklusive bestehender Zu- und Durchgänge
  • g) auf Spielplätzen für Personen ab dem vollendeten vierzehnten Lebensjahr
  • h) im öffentlichen Raum der Innenstadtbereiche in Lörrach, Weil am Rhein, Rheinfelden und Schopfheim (wie in der Allgemeinverfügung unter www.loerrach-landkreis.de/bekanntmachungen definiert).

Die erweiterte Maskenpflicht tritt bereits vor dem 19. April außer Kraft, wenn am siebten Tag in Folge die Sieben-Tages-Inzidenz im Landkreis Lörrach unter 50 liegt. Maßgeblich hierzu sind die Lageberichte des Landesgesundheitsamts.