Aktuell

Weitere Lockerungen treten im Landkreis Lörrach in Kraft


Nachdem das Robert-Koch-Institut (RKI) für den Landkreis Lörrach gestern einen Inzidenzwert von 24,9 veröffentlicht hat, tritt nach der neuen Corona-Verordnung des Landes ab Montag, 7. Juni die Öffnungsstufe 3 in Kraft. Für die Öffnungen der Einrichtungen gelten weiterhin ein Test- und Hygienekonzept (d.h. tagesaktueller CoronaTest, Hygienemaßnahmen vor Ort sowie Kontaktdokumentation)

Die weiteren Lockerungen im Einzelnen:

  • Lehrveranstaltungen an Hochschulen und Akademien bis 250 Personen innen
  • Vortrags- und Informationsveranstaltungen bis 500 Personen außen, bis 250 Personen innen
  • Gastronomie (6 bis 1 Uhr) innen 1 Gast pro 2,5 m², Tische mit 1,5 m Abstand und außen unter Einhaltung der AHA-Regeln
  • Shisha- und Raucherbars (6 bis 1 Uhr) Rauchen nur im Freien erlaubt, innen 1 Gast pro 2,5 m², Tische mit 1,5 m Abstand und außen unter Einhaltung der AHA-Regeln
  • Messen, Ausstellungen und Kongresse (1 Person pro 10 m²)
  • Veranstaltungen, wie nicht notwendige Gremiensitzungen oder Betriebsversammlungen in Vereinen, Betrieben o.ä. mit bis zu 500 Personen außen und mit bis zu 250 Personen innen
  • Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern, Kulturhäusern, Kino und ähnlichen) innen bis 250 Personen und außen bis 500 Personen
  • Freizeitparks und sonstige Freizeiteinrichtungen (1 Person pro 10 m²)
  • Wellnessbereiche, Saunen und Schwimmbäder innen und außen (1 Person pro 10 m²)
  • Vergnügungsstätten, wie Spielhallen, Wettvermittlung u.ä. (6 bis 1 Uhr) 1 Gast pro 2,5 m², mit 1,5 m Abstand und Einhaltung der AHA-Regeln, Rauchen nur im Freien erlaubt Wettkampfveranstaltungen des Spitzen- und Profisports ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl bis 500 Zuschauer*innen außen und innen bis 250 Zuschauer*innen» Wettkampfveranstaltungen des kontaktarmen Amateursports ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl bis 500 Zuschauer*innen außen und innen bis 250 Zuschauer*innen

Zusätzliche Lockerungen, beispielsweise der Wegfall der Testpflicht im Außenbereichen von Gastronomie, Veranstaltungen und Einrichtungen, werden im Landkreis Lörrach möglich, sobald die 7-Tages-Inzidenz fünf Tage in Folge unter dem Wert von 35 liegt. Maßgeblich sind auch hier die veröffentlichten Inzidenzwerte des RKI, die immer zum Folgetag veröffentlicht werden und geringfügig von den Werten des lokalen Gesundheitsamts abweichen können. Damit liegt der Landkreis Lörrach heute erstmals laut RKI unter dem Inzidenz-Wert von 35.

Sollte dieser Trend anhalten und die Inzidenz insgesamt fünf Tage lang die Inzidenz von 35 nicht überschreiten, würden zum Ende nächster Woche die nächsten Lockerungen in Kraft treten.