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Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung in Baden-Württemberg ab September 2021


Im Jahr 2022 wird in Deutschland der nächste Zensus durchgeführt. Der Zensus beinhaltet eine Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung. Mit dieser statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viel Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten.

Bereits in diesem Jahr nimmt das Statistische Landesamt Baden-Württemberg im Rahmen der Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) für den Zensus 2022 Kontakt mit ca. 1 Mio. ausgewählten Eigentümer:innen bzw. Verwaltungen von Gebäuden mit Wohnraum in Baden-Württemberg auf.

Diese erhalten im September 2021 ein Anschreiben mit Zugangsdaten zu einem Online-Fragebogen und werden gebeten Auskünfte zu ihrem Gebäude oder ihrer Wohnung zu erteilen. Die maximal elf Fragen der Vorbefragung 2021 können schnell und einfach beantwortet werden. Dies nimmt nur etwa fünf bis zehn Minuten in Anspruch. Wer zur Vorbefragung 2021 kein Schreiben erhält, wird erst zur GWZ 2022 befragt.

Die Entscheidung bezüglich der Auswahl der Auskunftspflichtigen zur Vorbefragung 2021 hängt von Struktur und Aktualität der Daten ab, die dem Statistischen Landesamt Baden-Württemberg vorliegen.

Die GWZ-Vorbefragung dient der Überprüfung der vorliegenden Daten zu Gebäuden und Eigentumsverhältnissen hinsichtlich Qualität und Aktualität.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Datenerhebung sind das Bundesstatistikgesetz (BStatG), das Zensusvorbereitungsgesetz (ZensVorbG 2022) und das Zensusgesetz (ZensG 2022). Nach § 24 des Zensusgesetzes besteht Auskunftspflicht. Für das Statistische Landesamt Baden-Württemberg hat der Schutz personenbezogener Daten höchste Priorität. Die Online-Datenübermittlung erfolgt verschlüsselt. Die gewonnenen Daten werden ausschließlich für statistische Zwecke genutzt, Rückschlüsse auf einzelne Personen oder die Weitergabe von Daten an Dritte sind ausgeschlossen.

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