Aktuell

COVID-19 Informationen


Aufgrund der aktuellen Corona-Lage und Ausbreitung der Omikron-Variante erlässt die Stadt zum 29.12.2021 eine befristete Allgemeinverfügung.
An Silvester, 31. Dezember 2021 zwischen 15.00 Uhr und dem 1. Januar 2022, 9.00 Uhr gilt ein Verbot des Abrennens von Pyrotechnik sowie ein Ansammlungsverbot für mehr als 10 Personen an folgenden öffentlichen Plätzen, Verkehrs- und Begegnungsflächen:

  •  Anna-Kym-Garten (Stadtpark)
  • Fußgängerzone Scheffelstraße
  • Gesamter Marktplatz bis Lenkplastik
  • Stadthalle (Fläche am Haupteingang, Parkdeck, Laderampe, Bouleplatz)
  • Straßenbereich Kreuzung Hebelstraße / Wehrer Straße / Bahnhofstraße

Die Verwaltung verweist hierbei auch auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger, um sich und andere zu schützen. Verstöße gegen die Allgemeinverfügung können mit einem Bußgeld belegt werden.